Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa
1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist. Eine Zusage gilt mündlich, fernmündlich und erübrigt die Schriftform. Auf eine Schriftform kann aber von beiden Seiten bestanden werden.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
2. a) die Dauer des Vertrages gilt für beide Seiten für den vorher fest vereinbarten Zeitraum.
3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises.
5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.
5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An-und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Bitte beachten Sie auch unsere netto Preise:
Preise Mehrbettzimmer (Gemeinschaftsunterkünfte „Hogwarts“ und „Hagrids Hütte“) je Person und Nacht
Mindestaufenthalt 5 Übernachtungen und 2 Personen je Zimmer, Einzelzimmer Aufschlag 50 %
27,- €, ab 13 Übernachtungen 25,- €, ab 29 Übernachtungen 22,- €, Langfristige Übernachtungen < 21,- €
In den Monaten Oktober bis April kann ein Heizungsaufschlag von 1,- € /Person und Nacht erhoben werden, dies ist mit der Aufenthaltsdauer verhandelbar.
Bis 1 Monat Aufenthalt wird eine Endreinigung von 80,- € erhoben.
Apartment „Eulennest“ (1 Einbettzimmer, 1 Zweibettzimmer)
Mindestaufenthalt 5 Übernachtungen und max. 3 Personen,
70,- € (1 -2 Personen) weitere Person 30,- €
Apartment „Gringotts“ (1 Zweibettzimmer)
Mindestaufenthalt 5 Übernachtungen und max. 2 Personen,
70,- € (1 -2 Personen)
Apartment „Ollivanders“ (2 Einbettzimmer)
Mindestaufenthalt 5 Übernachtungen und max. 3 Personen,
70,- € (1 -2 Personen)
In den Monaten Oktober bis April kann ein Heizungsaufschlag von 1,- € /Person und Nacht erhoben werden, dies ist mit der Aufenthaltsdauer verhandelbar.
Bei Aufenthalt über 1 Monat kann eine Preisstaffelung erfolgen.
Bis 1 Monat Aufenthalt wird eine Endreinigung von 80,- € erhoben.
Sollten Sie Ihren Aufenthalt verkürzen müssen, gelten die dann laut Aufenthaltsdauer angegebenen Preise und nicht die für den längeren Aufenthalt ausgehandelten und bestätigten günstigeren Preise!